Investitionsabzugsbetrag 2022 für Photovoltaik – was Sie jetzt beachten sollten.
- Jan Niklas Steg
- 9. Apr.
- 6 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 19 Stunden

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein steuerliches Instrument gemäß § 7g EstG, welches es ermöglicht, geplante Investitionen steuerlich vorzuziehen. Unternehmer können durch die Bildung eines IAB ihre Steuerlast deutlich reduzieren und damit frühzeitig Liquidität schaffen. Was jetzt wichtig ist, um den Investitionsabzugsbetrag (IAB) 2022 gezielt in Photovoltaik zu investieren, erfahren Sie hier – inklusive der aktuell geltenden Frist, worauf Sie jetzt unbedingt achten sollten und wie Sie teure Fehler vermeiden. Denn: Die Zeit wird knapp.
Investitionsabzugsbetrag 2022 für Photovoltaik: Unsere Video-Zusammenfassung
In diesem Video fassen wir Ihnen die wichtigsten Punkte aus dem Artikel rund um das Thema Investitionsabzugsbetrag von 2022 in Verbindung mit Photovoltaik zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Bis wann muss der IAB 2022 PV investiert sein?
Für den im Jahr 2022 gebildeten Investitionsabzugsbetrag müssen Sie spätestens bis zum 31.12.2025 die Anschaffung Ihrer Photovoltaikanlage realisiert haben. Um diese Deadline einzuhalten, sollten Sie rechtzeitig planen und handeln, denn das richtige Investment zu identifizieren, kann einiges an Zeit beanspruchen – üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten. Falls Sie diesen Zeitraum unterschätzen, droht die Gefahr, den Investitionsabzugsbetrag rückabwickeln zu müssen.
Es ist dabei nicht nur wichtig, frühzeitig geeignete Investitionsobjekte zu finden, sondern auch rechtzeitig das entsprechende Gewerbe anzumelden und dies beim Finanzamt zu dokumentieren. Durch eine rechtzeitige Planung vermeiden Sie zudem unüberlegte Spontankäufe, die oft zu suboptimalen Anlagen führen können, nur um den IAB noch schnell zu erfüllen.
Die Gewerbeanmeldung und die damit verbundene Meldung an das Finanzamt sind wichtige Voraussetzungen und beanspruchen ebenfalls einiges an Zeit, damit Ihr IAB problemlos anerkannt wird.
IAB 2022 Änderungen speziell für Photovoltaikanlagen
Im Dezember 2022 hat der Gesetzgeber entscheidende Änderungen bezüglich der steuerlichen Behandlung der Anschaffungskosten von Photovoltaikanlagen beschlossen. Diese Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Seitdem sind PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp für Privatanlagen steuerfrei. Diese attraktive Steuerfreiheit bedeutet allerdings auch, dass für privat betriebene Anlagen unter 30 kWp kein Investitionsabzugsbetrag mehr gebildet werden darf.
Unternehmer, Selbstständige, Spitzensteuerzahler sowie Privatpersonen mit entsprechendem Einkommen können jedoch den Investitionsabzugsbetrag aus dem Jahr 2022 weiterhin für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nutzen, um ihre Steuerlast gezielt zu senken. Gerade Anlagen, die ohnehin über die Grenze von 30 kWp hinausgehen, kommen für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags uneingeschränkt infrage.
Übersicht sonstiger IAB-Fristen der nächsten Jahre
IAB 2022: Investition spätestens bis 31.12.2025
IAB 2023: Investition spätestens bis 31.12.2026
IAB 2024: Investition spätestens bis 31.12.2027
IAB 2025: Investition spätestens bis 31.12.2028
Beachten Sie diese Fristen genau, um finanzielle Nachteile durch die Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags zu vermeiden.
Wir haben die passenden PV-Investments für Ihren IAB

Investitions-Flexibilität für Ihren IAB 2022
In der Vergangenheit musste man dem Finanzamt bereits bei der Bildung des Investitionsabzugsbetrags nachweisen, dass man sich im selben Steuerjahr konkret mit der geplanten Anschaffung einer Solaranlage beschäftigt hat. Aufgrund eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) an die Finanzämter entfällt seit einiger Zeit diese Nachweispflicht.
Das bedeutet für Sie: Selbst wenn Sie ursprünglich nicht geplant hatten, in eine Photovoltaikanlage zu investieren, können Sie trotzdem noch Ihren bereits gebildeten Investitionsabzugsbetrag aus dem Jahr 2022 für eine PV-Anlage einsetzen.
Gut zu wissen: Immer wieder fordern unerfahrene Steuerberater oder das Finanzamt einen Nachweis für die Planung des IABs. Dies widerspricht ganz konkret der Weisung des Bundesministeriums der Finanzen, wie die folgende Textstelle aufzeigt. Wir empfehlen bei solchen Anfragen auf den folgenden Paragraphen des BMF Schreiben vom 15.06.2022, Textstelle 17, hinzuweisen “Investitionsabzugsbeträge können ohne weitere Angaben entweder im Rahmen der Steuererklärung oder - bei Vorliegen der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen - nach der erstmaligen Steuerfestsetzung bzw. gesonderten Feststellung (z. B. im Rechtsbehelfsverfahren oder durch Änderungsantrag nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a AO) geltend gemacht werden. Das gilt auch bei noch nicht abgeschlossenen Betriebseröffnungen (Randnummern 2 und 3). Der Nachweis oder die Glaubhaftmachung von Investitionsabsichten ist nicht erforderlich.” Dies führt meist zu einem schnellen Einlenken der Behörde und des Steuerberaters.
Was passiert, wenn Sie den IAB nicht einlösen?
Wenn Sie den IAB nicht fristgerecht investieren, muss dieser rückgängig gemacht werden. Die Folge: Bereits erhaltene Steuererstattungen sind inklusive Strafzinsen zurückzuzahlen. Diese Verzinsung beginnt in der Regel 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem der IAB gebildet wurde.
Die aktuellen Zinssätze liegen bei 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr (Stand 2023).
Der zunächst erzielte Liquiditätsvorteil wird so zu einem deutlichen finanziellen Nachteil, wenn Sie die Fristen nicht einhalten und die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage nicht umsetzen.
Dies wird umso gravierender insbesondere dann, wenn Sie die Liquidität für die drohende Steuernachzahlung nicht parat haben. Neben den finanziellen Folgen führt eine versäumte Investition oft dazu, dass das Finanzamt zukünftige IAB-Bildungen kritischer hinterfragt oder gar ablehnt.
Rechenbeispiel zur Nichterfüllung des IAB
Angenommen, Sie erzielen ein Jahreseinkommen von 175.000 EUR. Sie bilden einen IAB in Höhe von 50 % auf eine geplante Investition von 200.000 EUR, also 100.000 EUR. Bei einem angenommenen Spitzensteuersatz von 42 % wirkt sich der Investitionsabzugsbetrag somit zunächst um 42.000 EUR steuermindernd auf Ihre Steuerlast aus.
Falls Sie nun nicht innerhalb von 3 Jahren investieren, müssen diese 42.000 EUR zurückgezahlt werden. Geld, das Sie mit etwas Planung im Voraus stattdessen in Ihren Vermögensaufbau hätten investieren können.

Zusätzlich fallen ab dem 15. Monat nach IAB Bildung 1,8% Strafzinsen pro Jahr an. Dies erhöht den zu erstattenden Betrag bei nicht fristgerechter Nutzung des IABs um weitere 1.343 EUR auf 43.343 EUR.
Umso gravierender wird die Nachzahlung, wenn Sie die Liquidität für die drohende Steuernachzahlung nicht parat haben. Neben den finanziellen Folgen führt eine versäumte Investition oft dazu, dass das Finanzamt zukünftige IAB-Bildungen kritischer hinterfragt oder gar ablehnt.
Sunpeak Capital – Ihr Partner zur Realisierung des Investitionsabzugsbetrags 2022 Photovoltaik
Passende PV-Investments für Ihren IAB 2022
Bei Sunpeak Capital bieten wir Steuerpflichtigen Personen mit hohem Einkommen wie Ihnen gezielt Investmentoptionen, die optimal auf die Anforderungen des Investitionsabzugsbetrags 2022 abgestimmt sind. Unsere Angebote umfassen sowohl Dachanlagen als auch Freiflächenanlagen.
Projektentwickler mit IAB-Erfahrung
Wir arbeiten eng mit erfahrenen Projektentwicklern zusammen. Diese haben Vertragswerke entwickelt, die speziell für die Nutzung von Investitionsabzugsbeträgen konzipiert sind und rechtliche Sicherheit gewährleisten.
Persönliche Beratung und Planung
Unser Expertenteam berät Sie ausführlich, erstellt individuelle Wirtschaftlichkeitsplanungen und begleitet Sie professionell bei der Umsetzung Ihrer Photovoltaikanlage – von der Idee bis zur Inbetriebnahme.
Fristsichere Umsetzung auch kurzfristig
Mit unseren Angeboten halten Sie Ihre Fristen sicher ein. Wir sind darauf spezialisiert, auch kurzfristige Umsetzungen von 2022er IABs in Photovoltaikanlagen erfolgreich zu realisieren – ideal für alle, die jetzt noch aktiv werden möchten.
Finanzierung mit Erfahrung
Darüber hinaus bieten wir spezielle Finanzierungslösungen mit vorgeprüften Anlagen an. So vermeiden Sie Verzögerungen durch Banken, die mit dem Thema PV nicht vertraut sind und lange Prüfzeiten verursachen könnten.
Steuerberater zur sicheren Auflösung des IAB 2022 Photovoltaik hinzuziehen
Die steuerliche Behandlung des Investitionsabzugsbetrags ist komplex und erfordert detailliertes Fachwissen. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, einen spezialisierten Steuerberater hinzuzuziehen. Dieser kann Sie umfassend beraten, insbesondere darüber, ob und wann es sich lohnt, die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) zusätzlich zum IAB zu nutzen.
Die Sonder-AfA in Höhe von 40 % kann innerhalb der ersten fünf Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage in Anspruch genommen werden und bringt einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil sowie eine spürbare Entlastung Ihrer Liquidität in den ersten Jahren nach der Inbetriebnahme.
Gerade jetzt, wo die zeitlichen Spielräume eng werden, ist es essenziell, Ihre steuerliche Strategie professionell zu planen und umzusetzen, um Ihre Einkommensteuer zu senken. Falls Sie bisher keinen geeigneten Steuerberater haben, unterstützen wir Sie gern mit Empfehlungen.
Fazit: Jetzt handeln, um den Investitionsabzugsbetrag 2022 für Photovoltaik optimal zu nutzen
Wenn Sie den Investitionsabzugsbetrag 2022 für Photovoltaikanlagen noch nutzen möchten, sollten Sie rasch handeln und gezielt planen. Gemeinsam mit uns und einem spezialisierten Steuerberater können Sie rechtzeitig investieren und langfristig vom strategischen Vermögensaufbau profitieren. Warten Sie nicht zu lange – sichern Sie sich Ihre steuerlichen Vorteile jetzt!
Sunpeak Capital ist Ihr Partner für IAB optimierte PV-Investments.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch gehen wir alle Details gemeinsam mit Ihnen durch, damit Sie eine informierte und bedachte Entscheidung treffen können.
